Hinweis: Am 1.9.2024 hat JTL neue Editionen eingeführt, die die meisten bisherigen Einzelleistungen zu verschiedenen Paketen bündeln. Um ein reibungsloses Weiterarbeiten zu gewährleisten, wurden Bestandskunden automatisch auf die Paketkonfiguration umgestellt, die ihrem bisherigen Vertrag am besten entspricht. Die einzelnen Pakete unterscheiden sich in den Limitierungen und/oder dem Funktionsumfang. Deshalb stehen möglicherweise einige der im JTL-Guide beschriebenen Funktionen seit dem 1.9.2024 in Ihrer Edition nicht zur Verfügung. Ihre Paketkonfiguration ändern Sie in Ihrem JTL-Kundenkonto. Informieren Sie sich hier über die neuen Editionen und Pakete. In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Tarifeditionen.
JTL-Vouchers mit JTL-Wawi verbinden
Ihre Aufgabe/Ausgangslage
Sie benutzen JTL-Wawi und möchten nun Gutscheine anbieten. Dazu verbinden Sie JTL-Wawi mit JTL-Vouchers.
Voraussetzungen
Schritt 1: PIN in JTL-Vouchers erzeugen
- Loggen Sie sich in JTL-Vouchers ein.
- Rufen Sie den Menüpunkt Clients auf.
- Sie erzeugen die PIN, indem Sie auf die Link-Schaltfläche klicken. Es öffnet sich anschließend ein Pop-up-Fenster.
- Kopieren Sie die PIN oder schreiben Sie sie auf.
Hinweis: Die PIN ist nur 30 Minuten lang gültig. Falls sie nicht innerhalb von 30 Minuten die Verbindung herstellen, müssen Sie erneut eine PIN erzeugen.
Schritt 2: Verbindung mit JTL-Wawi herstellen
- Öffnen Sie jetzt JTL-Wawi.
- Öffnen Sie das Menü Admin > Konten
- Klicken sie auf Hinzufügen.
- Tragen Sie unter Aktivierungscode die PIN ein, die Sie in Schritt 1 erzeugt haben.
- Bestätigen Sie mit Ok.
- Wählen Sie bzw. legen Sie nun eine Zahlungsart an, über die eingelöste Gutscheine gebucht werden.
- Klicken Sie unter Erstattung über Gutschein auf Anlegen, um einen Gutscheinartikel ohne festen Wert zu erstellen. Falls Sie bereits einen Gutscheinartikel erstellt haben, wählen Sie diesen hier aus. Lesen Sie dafür Gutscheine in JTL-Wawi erstellen.
- Speichern Sie anschließend Ihre Einstellungen. JTL-Vouchers ist nun mit JTL-Wawi verbunden.