Inhaltsverzeichnis

    FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

    Auf dieser Seite lesen Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und JTL-Shop.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Seite lediglich zu Ihrer Information und Unterstützung dient. Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung! Für juristisch verbindliche Aussagen zum Thema BFSG wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand.

    Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

    Allgemeine Informationen

    Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz und ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) um und soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten. Der Zweck des BFSG ist es, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

    Mehr Informationen, z. B. für welche Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen das BFSG gilt und welche Ausnahmen es gibt, finden Sie hier:

    Welche technischen Anforderungen gelten für Websites und Onlineshops?

    Onlineshop-Betreiber müssen sicherstellen, dass Ihre Onlineshops die Anforderungen der  Norm EN 301 549  einhalten. Die Norm bezieht sich wiederum auf die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) in den Konformitätsstufen A und AA.

    Onlineshop-Betreiber müssen außerdem eine Barrierefreiheitserklärung in Ihrem Onlineshop zur Verfügung stellen. Welche Informationen in der Barrierefreiheitserklärung vorhanden sein müssen, lesen Sie hier nach: § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3.

    Ist das NOVA Template von JTL-Shop 5 barrierefrei?

    Ja. Gemäß Barrierefreiheitsgesetz ist das NOVA Template ab JTL-Shop 5.5.0 barrierefrei.

    Sind Onlineshop-Betreiber für die Barrierefreiheit von Drittanbieter-Modulen verantwortlich?

    Ja. Sie sind verantwortlich für die Barrierefreiheit Ihres gesamten Onlineauftritts. Dies schließt auch Module oder Funktionen (z. B. Buchungskalender, Bezahl-Plugins) von Drittanbietern ein.

    Sind Website-Overlays eine gute Lösung?

    Overlays sind JavaScript-Tools zur Anpassung von z. B. Kontrast oder Schriftgröße. Sie können als Übergangslösung genutzt werden, stellen aber keine Dauerlösung dar. Overlays sind nur eingeschränkt wirksam, da sie nicht alle Barrieren beheben. Außerdem können Overlays Barrierefreiheits-Tools wie Screenreader stören und werden deshalb teilweise absichtlich von Nutzern im Browser blockiert.

    Einstellungen in JTL-Shop

    Welche Funktionen wurden in JTL-Shop bereits automatisch umgesetzt?

    JTL-Shop ist ab der Version 5.5.0 kompatibel mit Screenreadern und komplett per Tastatur bedienbar. Für Bedienelemente wurden Name, Rolle und Wert hinterlegt, um Screenreader zu unterstützen. Die Kontraste von Texten und Grafiken wurden angepasst und verbessert. Multimediale Inhalte sind pausierbar und beendbar. Es gibt aussagekräftige Label und Überschriften.

    Welche Einstellungen müssen in JTL-Shop manuell vorgenommen werden?

    Ab JTL-Shop 5.5.0, können Sie für eingebettete Videos Untertitel und Transkripte anzeigen lassen. Wie Sie Untertitel und Transkripte hinzufügen und einblenden, erfahren Sie hier: Detailbeschreibung: Video bearbeiten.

    Wenn Sie in JTL-Wawi für die Artikelbilder Alternativtexte (Alt-Texte) hinterlegt haben, werden diese Alt-Texte auch in JTL-Shop übertragen und können von Screenreadern gelesen werden. Sie können Alt-Texte in JTL-Wawi über das Artikelattribut img_alt hinterlegen, siehe Textattribut zuweisen. Wenn Sie Bilder im OnPage Composer verwenden, können Sie direkt im Portlet Bild bearbeiten einen Alt-Text eingeben, siehe Bild mit dem OnPage Composer erstellen.