Berechtigung für Zahlungsabgleich erteilen
Ihre Aufgabe/Ausgangslage
Voraussetzungen/Einschränkungen
Schritt 1: Benutzerrechte in der Rechteverwaltung vergeben
- Öffnen Sie über das Menü Admin > Benutzer/Rechte das Dialogfenster Benutzer, Rechte und Berechtigungen anlegen/bearbeiten.
- Wechseln Sie in den Bereich Rechte.
- Markieren Sie die Benutzergruppe, die Zugriff auf die Konten erhalten soll und aktivieren Sie alle Rechte, die Sie dieser Benutzergruppe zuweisen möchten. Aktivieren Sie im Bereich Zahlungsabgleich, insbesondere die Rechte Konten abgleichen und Zahlungen senden.
- Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Speichern und schließen Sie erst danach das Dialogfenster über die Schaltfläche Schließen.
Schritt 2: Berechtigung zur Durchführung des Zahlungsabgleichs erteilen
- Der Benutzer, der zukünftig das Passwort zur Durchführung des Zahlungsabgleichs automatisch verschlüsselt aus der Schlüsseldatei des Tresors in der Datenbank bezieht, muss sich mit seinen Benutzerdaten in JTL-Wawi anmelden.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Zahlungen in JTL-Wawi. Sie sehen, welche Konten in JTL-Wawi eingebunden sind.
- Markieren Sie eines dieser Konten und klicken Sie auf die Schaltfläche Abgleich starten. Das Login-Fenster öffnet sich.
- Wählen Sie im Dropdown-Menü die Option Passwort dauerhaft aus Tresor beziehen.
- Der Administrator, der dem Benutzer die Berechtigung erteilt, wählt aus dem Dropdown-Menü Benutzername seinen Namen aus.
- Der Administrator gibt im Feld Benutzerpasswort sein JTL-Wawi-Login-Passwort ein und klickt auf die Schaltfläche Anmelden. Ein Hinweisfenster erscheint, in dem der Umfang der Berechtigung erläutert wird und beschrieben wird, wie die Berechtigung wieder entzogen werden kann.
- Bestätigen Sie mit OK.
Der Benutzer hat jetzt die Berechtigung, das Passwort zur Durchführung des Zahlungsabgleichs dauerhaft aus dem Tresor zu beziehen. Der Abgleich für alle Konten wird direkt durchgeführt und Zahlungsdaten zu allen Konten werden in JTL-Wawi geladen.
Wie Sie einem Mitarbeiter die Berechtigung zur Durchführung des Zahlungsabgleichs entziehen, lesen Sie hier.