Rechnungskorrekturen stornieren
Aufgabe/Ausgangslage
Eine Rechnungskorrektur ist nicht mehr gültig. Daher möchten Sie diese Rechnungskorrektur jetzt stornieren.
Hinweis: Rechnungskorrekturen dürfen nicht verändert werden. Wenn eine Rechnungskorrektur nicht mehr gültig ist, können Sie entweder eine neue Rechnungskorrektur erstellen oder die Rechnungskorrektur stornieren. Wenn Sie eine Rechnungskorrektur stornieren, wird in JTL-Wawi automatisch ein Stornobeleg generiert.
Voraussetzungen
Rechnungskorrektur stornieren
Achtung: Das Stornieren der Rechnungskorrektur kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Öffnen Sie den Bereich Verkauf über die Schaltfläche Verkauf.
- Öffnen Sie den Ordner Rechnungskorrekturen.
- Markieren Sie in der Rechnungskorrekturübersicht die Rechnungskorrektur, die Sie stornieren möchten.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Storno….
Hinweis: Wenn Sie zum ersten Mal eine Rechnungskorrektur stornieren, sehen Sie eine Hinweismeldung. Nur bevor Sie die erste Rechnungskorrektur stornieren, können Sie noch den Nummernkreis Stornogutschrift für die Stornobelege von Rechnungskorrekturen anpassen. Wenn Sie den Nummernkreis anpassen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche Abbrechen. Siehe Nummernkreise definieren. Wenn Sie den Nummernkreis bereits angepasst haben, klicken Sie auf die Schaltfläche OK.
- Sie sehen das neue Dialogfenster Stornogrund. Wählen Sie im Dropdown-Menü Grund für Storno einen Stornogrund.
- Im Feld Kommentar können Sie einen Kommentar eingeben. Wenn Sie den Stornogrund Sonstiges gewählt haben, müssen Sie einen Kommentar eingeben.
- Klicken Sie auf die Schaltfläche Stornieren.
- Lesen Sie die Hinweismeldung und klicken Sie auf die Schaltfläche Stornieren.
Sie haben erfolgreich eine Rechnungskorrektur storniert. Sie finden die stornierte Rechnungskorrektur jetzt im Ordner Rechnungskorrekturen > Storniert. Den Stornobeleg finden Sie im Ordner Stornobelege > Stornobelege Rechnungskorrektur.
Wie geht es weiter?
Wenn Sie die zugehörige Rechnung stornieren möchten, können Sie dies jetzt tun. Voraussetzung ist, dass Sie alle Rechnungskorrekturen, die Sie für die Rechnung erstellt haben, storniert haben. Siehe Rechnungen stornieren