Inhaltsverzeichnis

    Berechtigung für Zahlungsabgleich erteilen

    Ihre Aufgabe/Ausgangslage

    Sie sind Administrator in JTL-Wawi und möchten anderen Benutzern die Berechtigung erteilen, den Zahlungsabgleich durchzuführen. Darüber hinaus möchten Sie, dass der Benutzer das Passwort für das Durchführen des Zahlungsabgleichs in JTL-Wawi dauerhaft verschlüsselt aus dem Tresor bezieht.
    Hinweis: Benutzer, die zur Durchführung des Zahlungsabgleichs berechtigt sind, können den Abgleich grundsätzlich für alle Konten durchführen, die in JTL-Wawi eingebunden sind.

    Voraussetzungen/Einschränkungen

    • Sie verwenden JTL-Wawi ab Version 1.3.
    • Sie haben eine gültige Lizenz für das Zahlungsmodul. Vergewissern Sie sich vorab, ob Ihr Geldinstitut die HBCI-/FinTS-Standards erfüllt und die Schnittstelle unterstützt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://subsembly.com/banken.html
    • Sie haben den Zahlungsanbieter erfolgreich in JTL-Wawi angebunden. Lesen Sie zum Thema die folgenden Dokumentationen: Bankkonten über das Zahlungsmodul in JTL-Wawi einbinden und PayPal-Konto über das Zahlungsmodul in JTL-Wawi einbinden.
    • Sie sind als Administrator in JTL-Wawi angemeldet.
    • Sie haben das Passwort für mindestens einen eingebundenen Zahlungsanbieter selbst im Tresor in JTL-Wawi hinterlegt oder haben von einem anderen Administrator die Berechtigung für das Beziehen des Passworts aus dem Tresor erhalten. Lesen Sie mehr zum Thema hier.
    • Der Benutzer, der das Passwort zukünftig verschlüsselt aus dem Tresor beziehen soll, verfügt über die entsprechenden Rechte zur Durchführung des Zahlungsabgleichs. Lesen Sie mehr zum Thema hier.

    Schritt 1: Benutzerrechte in der Rechteverwaltung vergeben

    1. Öffnen Sie über das Menü Admin > Benutzer/Rechte das Dialogfenster Benutzer, Rechte und Berechtigungen anlegen/bearbeiten.
    1. Wechseln Sie in den Bereich Rechte.
    2. Markieren Sie die Benutzergruppe, die Zugriff auf die Konten erhalten soll und aktivieren Sie alle Rechte, die Sie dieser Benutzergruppe zuweisen möchten. Aktivieren Sie im Bereich Zahlungsabgleich, insbesondere die Rechte Konten abgleichen und Zahlungen senden.
    Hinweis: Die Rechte Konten abgleichen und Zahlungen senden gelten immer für alle Konten, die Sie an JTL-Wawi angebunden haben.
    1. Bestätigen Sie Ihre Angaben mit Speichern und schließen Sie erst danach das Dialogfenster über die Schaltfläche Schließen.

    Schritt 2: Berechtigung zur Durchführung des Zahlungsabgleichs erteilen

    Hinweis: Die Berechtigung zur Durchführung des Zahlungsabgleichs gilt immer für alle Konten, die in JTL-Wawi angebunden sind. Es ist nicht möglich, bestimmten Mitarbeitern oder Benutzergruppen den Zugriff auf einzelne Konten zu gewähren oder verweigern.
    1. Der Benutzer, der zukünftig das Passwort zur Durchführung des Zahlungsabgleichs automatisch verschlüsselt aus der Schlüsseldatei des Tresors in der Datenbank bezieht, muss sich mit seinen Benutzerdaten in JTL-Wawi anmelden.
    2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Zahlungen in JTL-Wawi. Sie sehen, welche Konten in JTL-Wawi eingebunden sind.
    3. Markieren Sie eines dieser Konten und klicken Sie auf die Schaltfläche Abgleich starten. Das Login-Fenster öffnet sich.
    1. Wählen Sie im Dropdown-Menü die Option Passwort dauerhaft aus Tresor beziehen.
    1. Der Administrator, der dem Benutzer die Berechtigung erteilt, wählt aus dem Dropdown-Menü Benutzername seinen Namen aus.
    1. Der Administrator gibt im Feld Benutzerpasswort sein JTL-Wawi-Login-Passwort ein und klickt auf die Schaltfläche Anmelden. Ein Hinweisfenster erscheint, in dem der Umfang der Berechtigung erläutert wird und beschrieben wird, wie die Berechtigung wieder entzogen werden kann.
    1. Bestätigen Sie mit OK.

    Der Benutzer hat jetzt die Berechtigung, das Passwort zur Durchführung des Zahlungsabgleichs dauerhaft aus dem Tresor zu beziehen. Der Abgleich für alle Konten wird direkt durchgeführt und Zahlungsdaten zu allen Konten werden in JTL-Wawi geladen.

    Wie Sie einem Mitarbeiter die Berechtigung zur Durchführung des Zahlungsabgleichs entziehen, lesen Sie hier.