Hinweis: Am 1.9.2024 hat JTL neue Editionen eingeführt, die die meisten bisherigen Einzelleistungen zu verschiedenen Paketen bündeln. Um ein reibungsloses Weiterarbeiten zu gewährleisten, wurden Bestandskunden automatisch auf die Paketkonfiguration umgestellt, die ihrem bisherigen Vertrag am besten entspricht. Die einzelnen Pakete unterscheiden sich in den Limitierungen und/oder dem Funktionsumfang. Deshalb stehen möglicherweise einige der im JTL-Guide beschriebenen Funktionen seit dem 1.9.2024 in Ihrer Edition nicht zur Verfügung. Ihre Paketkonfiguration ändern Sie in Ihrem JTL-Kundenkonto. Informieren Sie sich hier über die neuen Editionen und Pakete. In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Tarifeditionen.
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Voraussetzungen/Einschränkungen
Zahlungsart anlegen
Damit der Gutschein eingelöst werden kann, legen Sie zuerst die Zahlungsart Gutschein an.
- Legen Sie eine neue Zahlungsart an unter Einstellungen > Zahlungsarten.
- Geben Sie der Zahlungsart den Namen Gutschein.
- Hinterlegen Sie das DATEV-Buchungskonto des Kontenrahmens, den Sie nutzen. Bei Fragen oder Schwierigkeiten hierzu wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.
- Setzen Sie unter Gutschein den Schalter auf aktiv.
- Speichern Sie anschließend die Zahlungsart mit dem grünen Haken.
Gutschein einlösen
- Erstellen Sie einen neuen Bon.
- Setzen Sie den Artikel auf den Bon, der mit dem Gutschein bezahlt werden soll.
- Klicken Sie auf Zur Kasse.
- Wählen Sie die Schaltfläche Gutschein aus. Ein Dialogfenster wird angezeigt.
- Dort geben Sie den Gutscheincode ein, der sich auf der Gutscheinkarte oder dem Digitalen Gutschein des Kunden befindet.
- Geben Sie optional die PIN ein. Die PIN befindet sich ebenfalls auf der Gutscheinkarte oder dem Digitalen Gutschein. Auf der Gutscheinkarte muss die PIN ggf. freigekratzt werden.
- Zum Speichern der Eingaben klicken Sie auf OK.
Der Gutscheinwert wird anschließend vom Betrag des Artikels abgezogen. Wenn der Artikelwert den Gutscheinwert übersteigt, kann der Rest normal mit einer anderen Zahlungsart bezahlt werden. Der Gutschein wird in diesem Fall als Teilzahlung vorgemerkt und kann durch kurzes Halten wieder entfernt werden.
Wenn der Gutscheinwert den Artikelwert übersteigt, verbleibt der Rest des Betrags auf dem Gutschein und der Zahlungsvorgang wird abgeschlossen. Der Restwert, kann im JTL-Vouchers Portal unter der entsprechenden Gutscheinnummer abgefragt werden.
Hinweis: Der Restbetrag auf dem Gutschein kann derzeit nicht in bar ausgezahlt werden.