Hinweis: Am 1.9.2024 hat JTL neue Editionen eingeführt, die die meisten bisherigen Einzelleistungen zu verschiedenen Paketen bündeln. Um ein reibungsloses Weiterarbeiten zu gewährleisten, wurden Bestandskunden automatisch auf die Paketkonfiguration umgestellt, die ihrem bisherigen Vertrag am besten entspricht. Die einzelnen Pakete unterscheiden sich in den Limitierungen und/oder dem Funktionsumfang. Deshalb stehen möglicherweise einige der im JTL-Guide beschriebenen Funktionen seit dem 1.9.2024 in Ihrer Edition nicht zur Verfügung. Ihre Paketkonfiguration ändern Sie in Ihrem JTL-Kundenkonto. Informieren Sie sich hier über die neuen Editionen und Pakete. In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Tarifeditionen.
Überverkäufe pro Plattform steuern
Stand: JTL-Wawi Version 1.6.32.1
Ihre Aufgabe/Ausgangslage
Sie verkaufen einen Artikel, für den Sie nur auf bestimmten Plattformen Überverkäufe erlauben möchten und wollen daher die Einstellung individuell pro Plattform vornehmen.
Voraussetzungen/Einschränkungen
Überverkäufe aktivieren
Hinweis: Wenn Sie Überverkäufe ermöglichen, erlauben Sie, dass Ware verkauft werden kann, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs physisch nicht in Ihren Lagern befindet.
- Öffnen Sie über die Schaltfläche Artikel die Artikelverwaltung in JTL-Wawi.
- Navigieren Sie über die linke Kategoriesturktur zu dem gewünschten Artikel.
- Öffnen Sie die Artikelstammdaten durch einen Doppelklick auf den Artikel.
- Aktivieren Sie in der Registerkarte Überverkäufe die Plattformen, auf denen Sie Überverkäufe für Ihren Artikel anbieten möchten.
- Schließen Sie die Artikelstammdaten mit Speichern.
Überverkäufe des Artikels sind jetzt auf der von Ihnen gewählten Plattform möglich.
Hinweis: Die Checkbox Überverkäufe möglich allein aktiviert noch nicht die Plattformen. Sie müssen jede Plattform separat aktivieren. Nachdem Sie die Plattformen ausgewählt haben, werden diese aber gespeichert. Das bedeutet, Sie können die Checkbox Überverkäufe möglich nach der Auswahl aktivieren oder deaktivieren und somit für alle zuvor gewählten Plattformen gleichzeitig bestimmen, ob Überverkäufe möglich sein sollen oder nicht.
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